Was ist ein Dispoausgleich?
Ein Dispoausgleich ist ein Ersatz eines Dispositionskredites (Kürzel: Dispokredit) durch einen anderen günstigeren Kredit.
Mit anderen Worten nimmt man ein günstigen Kredit und zahlt das Geld auf das Konto ein, damit das Konto nicht mehr im negativen Bereich liegt.
Da der Dispokredit zu den teuersten Krediten überhaupt gehört, macht es tatsächlich Sinn einen Dispoausgleich durchzuführen.
Bon-Kredit bietet die Möglichkeit einen Kredit zur freien Verwendung, bei besonders günstigen Jahreszinsen aufzunehmen um damit Ihren Dispokredit einfach, auf einen Schlag ausgleichen zu können.
Hierzu muss natürlich der neue Kredit zurückgezahlt werden, wobei der Zinssatz viel niedriger als beim Dispositionskredit ist.
Damit kann ein Haufen Geld gespart werden.
Das Geld können Sie als Bargeld (per Post), oder per Überweisung auf Ihrem Konto beantragen und zugestellt bekommen.
Außerdem bietet Bon-Kredit die Möglichkeit, einen Kredit zur freien Verwendung als Kredit ohne Schufa, aufzunehmen. Das heißt:
- Es wird keine Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit durch die Schufa durchgeführt.
- Es folgt keine Eintragung des Kredites in die Schufa vor und nach der Kreditannahme.
- Es werden keine Informationen über Ihre Kreditannahme an Ihrer Hausbank weitergegeben.
- Es werden keine Informationen über Ihre Kreditannahme an Ihren Arbeitgeber weitergeleitet.
- Es hat keine Auswirkung auf bestehende Kredite oder zukünftige Kreditvorhaben.
Es sind noch sehr günstige und schnelle Konditionen von Bon Kredit für Sie da:
- Kostenlose und schnelle Bearbeitung Ihres Kreditantrages, innerhalb von 24 Stunden.
- Günstige Zinsen.
- Sie bekommen Ihr kostenloses und unverbindliches Kreditangebot meistens schon am folgenden Tag der Kreditantragstellung.
- Sie erhalten dieses Kreditangebot per Post zugeschickt, ohne jeglicher Vertreter und können dann, in aller Ruhe, über eine Kreditannahme Ihre Entscheidung treffen.
Wer kann ein Kredit beantragen und erhalten?
- Personen im Alter von 18 bis 75 Jahren
Personen mit Wohnsitz in Deutschland - Personen mit regelmäßigem Einkommen: Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Selbstständige.
- Personen ohne regelmäßigem Einkommen: Arbeitslose, Arbeitslosengeld – II (Hartz IV) – Empfänger, Existenzgründer, Studenten, Hausfrauen.